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   BGH, 01.10.1969 - 4 StR 340/69   

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https://dejure.org/1969,7744
BGH, 01.10.1969 - 4 StR 340/69 (https://dejure.org/1969,7744)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1969 - 4 StR 340/69 (https://dejure.org/1969,7744)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1969 - 4 StR 340/69 (https://dejure.org/1969,7744)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzucht mit Kindern - Geldstrafe für eine Beleidigung - Ablehnung eines Beweisantrags durch ein Berufungsgericht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 01.10.1969 - 4 StR 340/69
    Das Landgericht durfte bei der Bemessung der Strafe berücksichtigen, daß der Angeklagte tateinheitlich mit der Beleidigung der Mädchen Roswitha H. und Marianne G. noch eine weitere, wenn auch nicht selbständig verfolgbare Beleidigung begangen hat (vgl. BGH NJW 1951, 769; 5 StR 580/59 vom 9. Februar 1960).
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 01.10.1969 - 4 StR 340/69
    Nach der Entscheidung BGHSt 3, 52 bedarf der Tatrichter zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen in der Regel auch dann nicht des Fachwissens eines Sachverständigen, wenn der Zeuge im Kindes- oder Jugendalter steht und das Opfer eines an ihm begangenen Sittlichkeitsverbrechens geworden ist.
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 01.10.1969 - 4 StR 340/69
    Insoweit hat sich das Landgericht an die Grundsätze der in BGHSt 7, 82 und in NJW 1961, 1636 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gehalten.
  • BGH, 09.02.1960 - 5 StR 580/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 01.10.1969 - 4 StR 340/69
    Das Landgericht durfte bei der Bemessung der Strafe berücksichtigen, daß der Angeklagte tateinheitlich mit der Beleidigung der Mädchen Roswitha H. und Marianne G. noch eine weitere, wenn auch nicht selbständig verfolgbare Beleidigung begangen hat (vgl. BGH NJW 1951, 769; 5 StR 580/59 vom 9. Februar 1960).
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61

    Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen

    Auszug aus BGH, 01.10.1969 - 4 StR 340/69
    Insoweit hat sich das Landgericht an die Grundsätze der in BGHSt 7, 82 und in NJW 1961, 1636 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gehalten.
  • BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats

    Auszug aus BGH, 01.10.1969 - 4 StR 340/69
    Im Falle der Tateinheit - ebenso auch im Fall einer fortgesetzten Handlung - dürfen dem Schuldspruch nur solche Handlungen, Handlungsteile und strafrechtlichen Gesichtspunkte zu Grunde gelegt werden, die strafrechtlich verfolgbar sind (RGSt 72, 44; BGHSt 17, 157).
  • RG, 23.12.1937 - 5 D 637/37

    Hat von mehreren Verletzten nur einer Strafantrag gestellt, so deckt dieser

    Auszug aus BGH, 01.10.1969 - 4 StR 340/69
    Im Falle der Tateinheit - ebenso auch im Fall einer fortgesetzten Handlung - dürfen dem Schuldspruch nur solche Handlungen, Handlungsteile und strafrechtlichen Gesichtspunkte zu Grunde gelegt werden, die strafrechtlich verfolgbar sind (RGSt 72, 44; BGHSt 17, 157).
  • BGH, 11.05.1977 - 2 StR 720/76

    Beschränkung einer Verurteilung bei Fehlen eines Strafantrages - Korrektur des

    Er bedarf keiner Korrektur, da angesichts der tateinheitlich zusammentreffenden Handlungen ein Teilfreispruch oder eine Teileinstellung außer Betracht bleibt (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1969 - 4 StR 340/69 -).
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